Startseite Privat Energie ServiceCenter Fragen & Antworten

Häufig gestellte Fragen

Wir haben für dich die häufigsten Fragen und die richtigen Antworten zusammengefasst.

Rechnungserklärung

Dein Strom- bzw. Gaspreis setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen:

  1. Steuern und gesetzliche Abgaben: Steuern, Umlagen und Abgaben werden vom Bund, von den Ländern und den Städten und Gemeinden eingehoben. Darunter fallen die Elektrizitätsabgabe, Zählpunktpauschale, Ökostromabgabe, Gebrauchsabgabe und die Umsatzsteuer.
  2. Netzentgelte: Der Netztarif besteht aus den Komponenten Netznutzungsentgelt, Netzverlustentgelt und Entgelt für Messleistungen. Der Netztarif wird nicht von den Unternehmen, sondern von der österreichischen Aufsichtsbehörde e-control festgesetzt. Den Netztarif erhalten die Netzbetreiber.
  3. Energiepreis: Der Energiepreis ist der vom Stromlieferanten festgelegte Preis für sein Stromprodukt – die elektrische Energie. Seit der Liberalisierung des Strommarktes stehen die Stromlieferanten im Wettbewerb zueinander. Der Energiepreis wird von jedem Stromlieferanten selbst festgesetzt.

Unsere Musterrechnungen verschaffen dir einen ersten Überblick und erklären, was hinter den einzelnen Kostenpositionen steht. Unsere Musterrechnungen im PDF-Format gibt es für Strom, Gas, Wärme und Wasser.

Hier gelangst du zur interaktiven Rechnungserklärung für STROM und GAS.

Die Fernwärmeabrechnung besteht aus bis zu vier Teilen:

  1. Heizung: Dies sind die Wärmekosten bzw. Heizungskosten, die für dein Objekt anfallen.
  2. Warmwasser: Wird der Warmwasserverbrauch separat gemessen, wird dies auf der Rechnung auch extra ausgewiesen.
  3. Sonstige Kosten: Hier sind alle Kosten summiert, die nicht direkt der Heizung oder dem Warmwasser zugeordnet werden – wie bspw. Messpreis, Servicekosten, Wartungen, Gerätemieten.
  4. Benützungsabgabe: Die Benützungsabgabe ist eine Gemeindeabgabe. Das bedeutet, gemäß Verordnung des Klagenfurter Gemeinderates ist eine Abgabe für die Benützung öffentlichen Gemeindegrundes durch Gemeindeunternehmen bzw. mehrheitlich beteiligte Unternehmen der Landeshauptstadt Klagenfurt vorgeschrieben. Die Höhe dieser Abgabe beträgt 6 % auf Energie-, Grund- und Messpreis. Für eine übersichtlichere Darstellung haben wir diese Rechnungsposition separat angeführt.

Hier gelangst du zur interaktiven Rechnungserklärung Fernwärme.

Bitte beachte folgende Optimierungen bei der Fernwärmeabrechnung.

Die Wasserrechnung besteht grundsätzlich aus drei Teilen:

  1. Wasser: Die Wasserkosten berechnen sich laut deinem Tarif und sind verbrauchsabhängig.
  2. Netz: Die Netzkosten setzen sich aus dem Messpreis und der Wasserbereitstellungsgebühr zusammen.
  3. Steuern und Abgaben: Diese sind gesetzlich vorgeschrieben und werden von der Stadtwerke Klagenfurt AG abgeführt.

Hier gelangst du zur interaktiven Rechnungserklärung WASSER.

Wenn du uns eine Einzugsermächtigung erteilt hast, überweisen wir dir die Gutschrift automatisch zur Fälligkeit. Solltest du nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, musst du uns zunächst deine Bankverbindung mitteilen – erst dann können wir den Betrag überweisen. Wende dich in diesem Fall bitte direkt an unsere ServiceCenter-Mitarbeiter.

E-Mail-Korrespondenz spart Papier und ist gut für die Umwelt. Aus diesem Grund können Sie Ihre Strom-, Gas-, Wasser- sowie Wärmeabrechnung natürlich auch als PDF an Ihre E-Mail-Adresse erhalten.

Loggen Sie sich dafür bitte in Ihr Online-Kundenportal ein. Im Bereich der persönlichen “Stammdaten” können Sie die Umstellung auf die Rechnungszusendung im PDF-Format an Ihre Wunsch E-Mail-Adresse bekanntgeben.

Du möchtest für deine Anlage ein SEPA-Lastschrift-Mandat einrichten? Das geht bei uns ganz einfach:

Logge dich mit deinen persönlichen Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort) in unser Online-Kundenportal “Meine STW” ein. Im Bereich deiner Energievertragsdaten kannst du ein SEPA-Mandat einrichten.

Strompreis & Teilzahlungsbetrag

Dein Strompreis setzt sich auf 3 Bestandteilen zusammen:

  1. Steuern und gesetzliche Abgaben: Steuern, Umlagen und Abgaben werden vom Bund, von den Ländern und den Städten und Gemeinden eingehoben. Darunter fallen die Elektrizitätsabgabe, Zählpunktpauschale, Ökostromabgabe, Gebrauchsabgabe und die Umsatzsteuer.
  2. Netzentgelte: Der Netztarif besteht aus den Komponenten Netznutzungsentgelt, Netzverlustentgelt und Entgelt für Messleistungen. Der Netztarif wird nicht von den Unternehmen, sondern von der österreichischen Aufsichtsbehörde e-control festgesetzt. Den Netztarif erhalten die Netzbetreiber.
  3. Energiepreis: Der Energiepreis ist der vom Stromlieferanten festgelegte Preis für sein Stromprodukt – die elektrische Energie. Seit der Liberalisierung des Strommarktes stehen die Stromlieferanten im Wettbewerb zueinander. Der Energiepreis wird von jedem Stromlieferanten selbst festgesetzt.

Für jeden Monat, den wir mit Energie beliefern, zahlst du einen Abschlag. Umfasst deine Energielieferung einen Zeitraum von 12 Monaten, so sind auch 12 Zahlungen zu leisten. Die Höhe deiner Abschläge berechnen wir anhand deines aktuellen Verbrauchs und der Preise für das kommende Jahr. Dabei kalkulieren wir so, dass im nächsten Jahr möglichst keine Nachzahlungen entstehen.
Pro Jahr wird jeweils in einem Monat dein Zählerstand abgelesen. Wann das genau ist, legt dein zuständiger Netzbetreiber fest. Auf Basis des übermittelten Zählerstands erstellen wir deine Jahresrechnung. Diese enthält einen Lieferzeitraum, der aufgrund der nicht immer tagesgleichen Ablesung häufig keine 365 Tage berücksichtigt. So kann es passieren, dass der zur Abrechnung herangezogene Lieferzeitraum vor deiner letzten Abschlagszahlung liegt. In diesem Fall enthält deine Rechnung alle Zahlungen, die innerhalb des genannten Lieferzeitraums geleistet wurden. Zahlungen nach diesem Zeitraum werden dann in deiner nächsten Verbrauchsabrechnung berücksichtigt.

Eine Absenkung der Verschreibung ist nur möglich, wenn dein Verbrauch erheblich gesunken ist. Bei Übermittlung eines aktuellen Zählerstandes können wir die Höhe der Vorschreibung überprüfen und entsprechend ändern. Eine Erhöhung der Vorschreibung ist zu jeder Zeit möglich. Bitte wenden dich dafür an unser ServiceCenter.

Der Grundpreis umfasst die fixen Kosten der Energielieferung – wie zum Beispiel für Messung und Abrechnung. Er kann in Abhängigkeit von der bereitgestellten Leistung an der Verbrauchsstelle variieren und wird auch dann fällig, wenn wenig oder keine Energie verbraucht wird. Der Arbeitspreis betrifft den variablen Anteil der Energielieferung und ist für jede bezogene Kilowattstunde (kWh) Strom oder Gas zu bezahlen. Grundlage hierfür ist das jeweils vereinbarte Preismodell. Ausführlichere Informationen zu Preisbestandteilen von Strom, Gas und Wärme findest du in deinem Preisblatt.

Stromkennzeichnung

Über die Qualität des Stroms entscheidet die Art seiner Erzeugung. Damit der Verbraucher sich darüber informieren und bei der Wahl seines Stromlieferanten unter anderem auch Umweltthemen berücksichtigen kann, hat die EU im Jahr 2005 eine Kennzeichnungspflicht eingeführt: Alle Stromanbieter sind verpflichtet, ihre Stromkennzeichnung zu veröffentlichen. Kunden erhalten dadurch Informationen über die Herkunft, Zusammensetzung und Umweltauswirkungen des Stroms. Damit hat der Kunde die Möglichkeit, die gelieferte Energie auch nach qualitativen Merkmalen bewerten zu können.

Die von unserem Tochterunternehmen Energie Klagenfurt GmbH, kurz EKG, gelieferte elektrische Energie enthält folgende Primärenergieanteile:

Unser grüner Strom stammt zu 100 Prozent aus europäischer Wasser- und Windkraft. Die Erzeugung findet ohne Kohlendioxid-Emissionen statt, es entstehen keine radioaktiven Abfälle.

Zählerstand

Nicht zwingend. Du kannst uns deinen Wasser- oder Fernwärme-Zählerstand auch per E-Mail, telefonisch, über unser Kundenportal oder schriftlich mitteilen.

Grundsätzlich lesen wir einmal jährlich die Zähler ab, um die Jahresverbrauchsabrechnung zu erstellen. Treffen wir dich nicht an, hinterlegen wir eine Ablesekarte mit allen weiteren Informationen in deinem Briefkasten.

Fehlt dein Zählerstand zur Rechnungserstellung, wird er auf der Grundlage des Vorjahresverbrauchs oder vergleichbarer Kunden geschätzt.

Hinweis
Wenn du uns im Zuge einer Abmeldung einen Zählerstand bekannt gibst, denke bitte immer daran, dass wir diesen zum Stichtag deines Auszugs benötigen.
Sollte es sich um einen Wasserzähler handeln, der sich in einem Schacht befindet, darfst du in den Schacht bitte keinesfalls einsteigen. In diesem Fall und auch wenn es sich um Fernwärme oder Gas handelt, kontaktiere bitte unser ServiceCenter, um einen Termin für die zeitgerechte Ablesung zu vereinbaren. Danke.

Wir bieten dir eine Vielfalt an Möglichkeiten, uns jederzeit bequem von zu Hause aus deinen aktuellen Zählerstand zu übermitteln:

Bequem und unkompliziert über dein online-Kundenportal „Meine STW“:
Logge dich mit deinen persönlichen Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort) in unser Kundenportal ein. Gehe in den Bereich deiner Energievertragsdaten. Hier hast du die Möglichkeit den Zählerstand bzw. die Zählerstände einzutragen.

Jetzt neu – über dein mobiles Endgerät nun auch mittels OCR – Technologie.
Lese deinen Zählerstand mit der Kamera deines mobilen Endgerätes automatisch aus und schon wird ihr Zählerstand automatisch verfasst.

Einfach per Telefon: 
Wähle die Telefonnummer +43 463 521 5250 und gebe deinen Zählerstand einfach telefonisch bekannt. Alles, was du für eine Eingabe per Telefon benötigst, sind deine Kundennummer, deine Zählernummer und deinen Zählerstand. Hast du deine Zählerstandmeldung über ein Mobiltelefon bekannt gegeben, erhaltest du im Anschluss eine Bestätigung via SMS. Deine Zählerstandmeldung wird unmittelbar nach diesem Schritt bei uns im System gespeichert!

Persönlich in unserem ServiceCenter:
Selbstverständlich hast du nach wie vor die Möglichkeit den Zählerstand persönlich im ServiceCenter bekannt zu geben.

Umzug bzw. An- und Abmeldung

Wenn du umziehst, brauchen wir von dir – nicht von deinem Vermieter – eine schriftliche Kündigung des Versorgungsvertrags. Bitte beachte dabei die Kündigungsfrist von zwei Wochen. Wenn du innerhalb von Klagenfurt umziehen, kannst du zur Kündigung auch gleich die Anmeldung der neuen Verbrauchsstelle (Wohnung) abgeben. Alle dafür notwendigen Formulare findest du in unserem Downloadbereich.

Bei einem Umzug oder einer Abmeldung melden dich bitte bei unserem ServiceCenter unter Tel: +43 463 521 880. Unsere KollegInnen helfen dir gerne weiter!

Unser Tipp: Melde uns nach der Übergabe deiner bisherigen Wohnung Zählerstände und neue Anschrift damit wir eine ordnungsgemäße Endabrechnung erstellen können. Gerne steht dir unser Team im ServiceCenter für weitere Fragen zur Verfügung.

Wichtige Hinweise:
Bitte beachte, dass rückwirkende An- und Abmeldungen im Regelfall nicht möglich sind.

Die Anmeldung geht sehr einfach und du hast mehere Möglichkeiten dazu.
Einerseits kannst du uns gerne anrufen. Unsere Mitarbeiter:innen beraten dich gerne und schließen mit dir den Vertrag ab.
Du findest aber auch alle notwenigen Verträge im Downloadbereich. Und kannst uns diese per Email an anmeldungumzug@stw.at schicken.
Bei Strom haben wir auch die Möglichkeit, dass du das auf unserer Webseite machst: https://www.stw.at/privat/energie/strom/stromkunde-werden/

Es gibt einige wichtige Punkte, die du bitte einhalten musst:

  1. Die Abmeldung muss spätestens 14 Tage vor dem gewünschten Auszugstermin an uns erfolgen, denn rückwirkende Abmeldungen sind nicht möglich!
  2. Wir benötigen auch unbedingt zum Auszugsdatum den Zählerstand, damit wir die Endabrechnung erstellen können.
  3. Sollte es keinen Nachfolger in der Anlage geben, müssen wir den Zähler, sofern es sich nicht um einen Smartmeter handelt, auch abschalten. Ohne Abschaltung können wir keine Abmeldung durchführen. Hier ist es bitte wichtig, dass du uns rechtzeitig während unserer Geschäftszeiten Zugang zu Ihrem Zähler gewährst. Vereinbare gleich im Zuge der Bekanntgabe Ihrer Abmeldung einen Termin mit uns.
  4. Wir benötigen unbedingt deine Nachsendeadresse, damit wir dir alle notwendigen Unterlagen, inklusive der Endabrechnung, zusenden können. Alternativ hast du die Möglichkeit, das wir dir diese Daten per E-Mail zusenden.

Eine Abmeldung deines Strom-, Gas- oder Wasservertrages muss mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Abmeldetermin erfolgen (Kündigungsfrist).

Kontaktiere uns unter 0463/521-880 oder fülle unser Abmeldeformular aus (du findest die Formulare im Downloadbereich) und schick uns dieses per E-Mail an anmeldungumzug@stw.at .

Unsere Tipps:

  • Um einen reibungslosen Übergang bei deinem Auszug zu gewährleisten, empfehlen wir dir, uns deinen Auszugstermin frühzeitig zu melden (max. 30 Tage vorher).
  • Wir benötigen zum Auszugsdatum auch den Zählerstand. Sollte es sich bei Strom nicht um einen Smartmeter bzw. um einen Gaszähler oder einen Wasserzähler im Schacht handeln, ist es notwendig, dass wir gemeinsam einen Termin bei dir vor Ort zur Ablesung und Abschaltung des Zählers vereinbaren!

Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Auszugstermin. Du hast jedoch die Möglichkeit, uns deinen geplanten Auszug bis zu maximal 30 Tage im Vorhinein zu melden.

Bitte beachte: Rückwirkende Abmeldungen sind nicht möglich!

Grundversorgung

Bei Schwierigkeiten, einen Vertragspartner zu finden: Berufe dich auf die Grundversorgung.
Wenn du Schwierigkeiten hast, einen Strom- oder Gaslieferanten zu finden, der einen Vertrag mit dir abschließen will, kannst du dich auf die Grundversorgung berufen (§ 77 ElWOG 2010 bzw. § 124 GWG).
Jeder Strom- bzw. Gaslieferant, der an deiner Adresse tätig ist, muss dich zu seinem Grundversorgungs-Tarif mit Strom bzw. Gas beliefern, wenn du dich darauf berufst („Pflicht zur Grundversorgung“).
Eine Übersicht über alle verfügbaren Lieferanten an deiner Adresse findest du im Tarifkalkulator der Regulierungsbehörde E-Control unter www.e-control.at/tk. Nähere Informationen, zum Beispiel zur maximalen Höhe von Sicherheitsleistungen oder Vorauszahlungen bei der Grundversorgung findest du hier: www.e-control.at/grundversorgung.

Infoblatt Grundversorgung Strom

Infoblatt Grundversorgung Strom ab 01.01.2025

Infoblatt Grundversorgung Gas Klagenfurt

Infoblatt Grundversorgung Gas Klagenfurt ab 01.01.2025

Infoblatt Grundversorgung Gas Österreich

Infoblatt Grundversorgung Gas Österreich ab 01.01.2025

Allgemeines

Die Strompreisbremse ist eine Maßnahme der Bundesregierung zur Unterstützung aller Haushaltskund:innen bis 2.900 kWh.

Gefördert wird dabei der Haushaltsstrom (Lastprofil H0 bw. HA, HF).

Die Strompreisbremse gilt bis einschließlich 31.12.2024 auf den reinen Energiepreis, somit auf den Arbeitspreis und Grundpreis.

Grundsätzlich werden bis Ende des Jahres 2024 die ersten 2.900 kWh Strom pro Jahr für jeden Haushalt subventioniert, die Förderung beträgt seit Juli 2024 maximal 15 Cent pro kWh (zuvor 30 Cent/kWh), die Obergrenze des Energiepreises 25 Cent pro kWh (davor 40 Cent/kWh). Der darüberhinausgehende Verbrauch bzw. der Verbrauch ab 01.01.2025 wird marktüblich abgerechnet, abhängig vom Stromtarif bzw. vom Stromliefervertrag.

Als lokales Dienstleistungsunternehmen sind wir stets bemüht der Klagenfurter Bevölkerung eine sichere Versorgung mit Energie, Trinkwasser und Fernwärme zu gewährleisten. Somit ist auch die Vorbereitung auf mögliche Krisenszenarios ein Teil davon. Zu so einem Szenario gehört auch ein flächendeckender Blackout.

Was wir tun um bestmöglich gerüstet zu sein und wie du dich auf einen Blackout vorbereiten kannst, erfährst du auf unserer Blackout Seite.

Hier findest du alle weiteren Infos!

Strandbad

Alle Infos wie du dein Saisonobjekt verlängern kannst findest du unter:

FAQs Saisonobjekteverlängerung