Für jeden Fahrgast das passende Angebot
Mit unserem Ticketangebot kommst du sicher, zuverlässig und günstig „wohin auch immer“ in Klagenfurt. Denn wir bieten individuelle Tarife für individuelles Fahrverhalten. Ob Einzelfahrscheine direkt beim Buslenker oder günstiger mit der KlagenfurtMobil-App oder der STW-Kundenkarte.
im Bus | günstiger mit der Kundenkarte | günstiger in der App | |
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Einzelkarten | |||
Einzel**: | € 2,50 | € 2,00 | € 2,00 |
Einzel Spar**: | € 1,90 | € 1,50 | € 1,50 |
Einzel Senior**: | € 2,00 | € 1,50 | € 1,50 |
Einzel Familie**: | € 4,40 | € 3,50 | € 3,50 |
24-Stunden-Karten | |||
24-Stunden : | € 6,00 | € 5,30 | € 5,30 |
24-Stunden Spar: | € 4,00 | € 3,20 | € 3,20 |
24-Stunden Senior: | € 4,20 | € 3,20 | € 3,20 |
24-Stunden Familie: | € 10,00 | € 8,50 | € 8,50 |
72-Stunden | |||
72-Stunden: | € 13,00 | € 11,00 | € 11,00 |
7-Tage | |||
7-Tage: | € 18,00 | € 18,00 | € 18,00 |
30-Tage | |||
30-Tage: | - | € 54,00 | € 54,00 |
30-Tage Klagenfurter*: | - | € 38,00 | € 38,00 |
Jahreskarten | |||
Jahreskarte PLUS*: | - | € 290,00 | € 290,00 |
Mobilitätskarte*: | - | € 390,00 | - |
Jahreskarte AusgleichszulagenempfängerInnen* | - | € 50,00 | - |
Jahreskarte Personen mit Beeinträchtigung/Zivilinvalide* | - | € 17,00 | - |
Jahreskarte Begleitpersonen* | - | € 17,00 | - |
JUGEND.mobil-Ticket SchülerInnen/Lehrlinge*: | - | € 125,00 | - |
Aufzahlung Klagenfurt Netz-Ticket SchülerInnen/Lehrlinge*: | - | € 65,00 | - |
Freizeit-Ticket Erwachsen (Kärntner Linien): | € 13,00 | - | - |
Freizeit-Ticket Kind (Kärntner Linien): | € 7,00 | - | - |
*Voraussetzungen:
– personalisierte Kundenkarte oder KlagenfurtMobil-App & gültiger Lichtbildausweis
– Hauptwohnsitz in Klagenfurt (Nachweis durch Meldezettel – nicht älter als 3 Monate)
**Bei Kauf der Einzelkarte über die Kundenkarte bzw. die KlagenfurtMobil-App gilt diese 90 Minuten ab Entwertung bzw. Kauf
Die Jahreskarte Allgemein erhalten Sie im Kundenservice des Verkehrsverbundes Kärnten (Bahnhofplatz 5, 9020 Klagenfurt).
Das Kärnten Ticket und die Studenten-Semesterkarte sind Online über die Website der Kärntner Linien erhältlich.
Alle Preise inklusive 10% USt. Satz- und Druckfehler vorbehalten
Hier findest du die Tarifbestimmungen mit den detaillierten Begriffserklärungen
Kaufe dir jetzt deine Tickets mit der KlagenfurtMobil-App!
Kaufe dir deine Tickets mit der KlagenfurtMobil-App schnell und unkompliziert mit dem eigenen Smartphone. So brauchst du dich nie mehr sorgen, ob du Bargeld dabei hast. Neben allen gängigen Kreditkarten (MasterCard, VISA & Diners Club) ist auch die Bezahlung via PayPal möglich.
Und das Beste daran: Tickets können dabei zu denselben vergünstigten Konditionen, wie sie auch derzeit schon mit der STW-Kundenkarte möglich sind, erworben werden. Dies bedeutet einen Preisvorteil gegenüber dem Ticketkauf beim Fahrer/bei der Fahrerin.
Die Kundenkarte: unkompliziert und bargeldlos
Für all jene, die öfter oder regelmäßig Bus fahren, lohnt es sich, ein Guthaben auf die STW-Kundenkarte aufzuladen. Du lässt dir im Kundenservice Mobilität am Heiligengeistplatz 12 die Karte einmalig ausstellen und den gewünschten Guthabenbetrag oder das Ticket aufbuchen. Bei der nächsten Busfahrt wählst du am Entwerter im Bus das gewünschte Ticket aus und buchst es direkt von der Kundenkarte ab.
Zusätzliche Informationen zu den Karten
Tickets im Bus bzw. mit der Kundenkarte und/oder mit der App
Berechtigt ab der Entwertung 60 Minuten lang zu beliebig vielen Fahrten und wird zum Normal-, Spar-, Senior- oder Familienpreis ausgegeben. Bei Entwertung über die Kundenkarte bzw. bei Kauf über die KlagenfurtMobil-App verlängert sich Gültigkeit auf 90 Minuten. Erfolgt die Ausgabe zwischen 08:15 und 10:30 Uhr/bzw. 10.00 Uhr (bei Gültigkeit 90 Minuten), gilt diese bis 11:30 Uhr.
Berechtigt ab der Entwertung 7 x 24 Stunden lang zu beliebig vielen Fahrten.
Berechtigt ab dem Kauf 24 Stunden lang zu beliebig vielen Fahrten. Sie wird zum Normal-, Spar-, Senior- oder Familienpreis ausgegeben.
Berechtigt ab dem Kauf 72 Stunden lang zu beliebig vielen Fahrten. Sie wird zum Normalpreis ausgegeben.
Tickets mit der Kundenkarte und/oder App im Vorverkauf
Berechtigt ab der Entwertung 30 x 24 Stunden lang zu beliebig vielen Fahrten. Auf Grund des Zuschusses der Stadt Klagenfurt ist diese auch als ermäßigte Zeitkarte für NutzerInnen erhältlich, die zum Zeitpunkt des Kaufs unter „Hauptwohnsitz Klagenfurt“ gemeldet sind. Bei Falschangaben ist neben der Rückforderung der gewährten Ermäßigung zusätzlich eine Pönale gemäß 7.1. (Erhöhtes Fahrgeld) zu entrichten. Die KMG behält sich das Recht vor, die von den NutzerInnen angegebene Wohnadresse zu prüfen.
Berechtigt ab Entwertung 12 Monate lang ohne zeitliche Einschränkung zu beliebig vielen Fahrten. Dieser Tarif beinhaltet außerdem 12 Monate nextbike-Nutzung zum Vorteilstarif sowie Ersparnis der Jahresgebühr. Auf Grund des Zuschusses der Stadt Klagenfurt ist diese als ermäßigte Zeitkarte für NutzerInnen erhältlich, die zum Zeitpunkt des Kaufs unter „Hauptwohnsitz Klagenfurt“ gemeldet sind. Bei Falschangaben ist neben der Rückforderung der gewährten Ermäßigung zusätzlich eine Pönale gemäß 7.1. (Erhöhtes Fahrgeld) zu entrichten.Die KMG behält sich das Recht vor, die von den NutzerInnen angegebene Wohnadresse zu prüfen.
Berechtigt ab Entwertung 12 Monate lang ohne zeitliche Einschränkung zu beliebig vielen Fahrten. Dieser Tarif beinhaltet außerdem 12 Monate nextbike-Nutzung zum Vorteilstarif sowie Ersparnis der Jahresgebühr. Die Karte ist auf alle Personen des selben Haushaltes übertragbar. Auf Grund des Zuschusses der Stadt Klagenfurt ist diese als ermäßigte Zeitkarte für NutzerInnen erhältlich, die zum Zeitpunkt des Kaufs unter „Hauptwohnsitz Klagenfurt“ gemeldet sind. Bei Falschangaben ist neben der Rückforderung der gewährten Ermäßigung zusätzlich eine Pönale gemäß 7.1. (Erhöhtes Fahrgeld) zu entrichten.Die KMG behält sich das Recht vor, die von den NutzerInnen angegebene Wohnadresse zu prüfen.
Ermäßigte Tarife und Sparpreise (nur mit Nachweis eines amtlichen Lichtbildausweises)
Als Kinder gelten Fahrgäste vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. Sofern der Tarif nichts anderes bestimmt, dürfen Fahrgäste mit gültigen Fahrausweisen maximal vier Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr kostenlos mitnehmen, für jedes weitere Kind unter sechs Jahren ist der Sparpreis zu entrichten. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr werden ohne Begleitperson nicht befördert. Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr gelten nicht als Begleitperson. Im Zweifelsfall ist das Alter des Kindes z.B. durch einen von der Schuldirektion ausgestellten Schülerausweis oder durch einen Meldezettel glaubhaft zu machen.
Familien erhalten auf Einzel- und Tageskarten dann eine Ermäßigung, wenn mindestens zwei der Berechtigten, unter denen sich mindestens ein Elternteil und mindestens ein Kind befinden müssen, gleichzeitig im selben Fahrzeug über denselben Beförderungsweg reisen, wie folgt: Ein oder beide Elternteil/e bzw. Gleichgestellte und bis zu 5 Kinder, die gleichzeitig im selben Fahrzeug über denselben Beförderungsweg reisen, zahlen zusammen den „Familienpreis“, der sich aus einem Normal- und einem Sparpreis zusammensetzt.
Alle Infos zur Schüler- und Lehrlingsfreifahrt im Verbundraum Kärnten findest du hier.
Speziell für Schul- und Kindergartengruppen und deren Begleitpersonen gibt es folgende Ticketvarianten:
- Gruppenticket Kindergarten: pro fahrender Person zum aktuellen Kundenkarten-/App-Tarif „Einzel Spar“
- Gruppenticket Schule: pro fahrender Person zum aktuellen Bus-Tarif „Einzel Spar“
Wichtig: Diese gelten am betreffenden Tag als Tagesticket für die gesamte Gruppe für beliebig viele Fahrten mit den KMG-Bussen.
Möglichkeiten des Ticketkaufs:
A) Online-Formular mit Rechnungslegung
B) Barzahlung bei den Buslenker:innen
Männer und Frauen die das 65. Lebensjahr vollendet haben, können Tickets zum Seniorpreis erwerben. Voraussetzung dafür sind entweder der Kauf mittels einer personalisierten Kundenkarte oder der Kauf über die KlagenfurtMobil-App. Frühpensionisten erhalten diese ebenfalls, jedoch nur dann, wenn sie außer dem Ruhestandsbezug kein weiteres Einkommen haben. Der Nachweis ist bei Vorlage eines vorläufigen Pensionsbescheides jährlich zu erbringen. Pensionsausweise jedweder Art ersetzen nicht die von der KMG ausgestellte Kundenkarte.
Senioren die keine personalisierte Kundenkarte haben und ihr Ticket nicht über die App kaufen, können dieses direkt beim Buslenker nach Vorlage der ÖBB Vorteilscard Senior bzw. ÖsterreichCard Senior inkl. amtlichem Lichtbildausweis zum Seniorentarif der Kärntner Linien erwerben.
Empfänger von Ausgleichszulagen des österr. Staates und Personen, deren Einkommen die Richtsätze zur Erlangung der Rundfunk-, Fernseh- bzw. Fernsprech-Grundgebührenbefreiung nicht überschreiten, erhalten eine auf zwei Jahre befristete personenbezogene
Kundenkarte. Als Bemessungsgrundlage gilt das Haushaltseinkommen mit dem – gegenüber dem normalen Brutto-Richtsatz der PVA – erhöhten Richtsatz zur Erlangung der GIS-Befreiung. Letzterer wird jedoch als Brutto-Betrag (und unabhängig von den Bedingungen, die für die GIS-Befreiung gelten) herangezogen. Zu dem genannten Personenkreis zählen Männer und Frauen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben bzw. Frühpensionisten, jedoch nur dann, wenn sie außer dem Ruhestandsbezug kein anderes Einkommen haben. Voraussetzung für die Erlangung dieser Kundenkarte ist die Staatsbürgerschaft eines EU Mitgliedstaates und der Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet von Klagenfurt. Bei Scheidung mit Scheidungsurteil, bei verheiratet mit Einkommensbescheid des/der Gatten/in.
Personen, die nachweislich nicht in Pension sind sowie Blinde lt. Blindenverband in Stufe 3, erhalten eine auf 2 Jahre befristete personalisierte Kundenkarte zu einem ermäßigten Preis. Dabei gelten folgende Voraussetzungen: Amtlicher Behindertenpass mit dem Grad der Behinderung/Erwerbsunfähigkeit von mindestens 70%, weiters Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates oder EU-Behindertenausweis sowie Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet Klagenfurt. Personen mit eingeschränkter Mobilität, die keinen Anspruch auf die oben genannte Jahreskarte haben, können bei Vorlage ihres amtlichen Behindertenausweises bzw. EU-Behindertenausweises sowie eines Lichtbildausweises mit dem Grad der Behinderung/ Erwerbsunfähigkeit von mindestens 70% oder dem Eintrag „Der Inhaber dieses Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“ die Busse der KMG zum Sparpreis in Anspruch zu nehmen. Personen, die in ihrem amtlichen Behindertenpass den „Begleitpersonen-Vermerk“ eingetragen haben, sowie Personen im Rollstuhl erhalten ebenfalls den Sparpreis, jeweils eine Begleitperson oder ein Assistenzhund werden unentgeltlich mitbefördert. Tickets zum Sparpreis können direkt beim Buslenker gekauft werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine für 2 Jahre befristete personalisierte Kundenkarte mit entsprechender Berechtigung und beliebigem Guthaben zu erwerben und die gewünschten Fahrten dann am Entwerter abzubuchen.
Vollblinde (Blinde lt. Blindenverband in Stufe 4) mit Hauptwohnsitz in Klagenfurt sowie Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates können eine personalisierte Kundenkarte erwerben aus der hervorgeht, dass bei Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels er/
sie und seine/ihre Begleitperson oder ein Assistenzhund in dieser Funktion kostenlos befördert werden. Vollblinde, die oben genannte Voraussetzungen nicht erfüllen, können bei Vorlage ihres amtlichen Behinderten- sowie eines Lichtbildausweises den Sparpreis auf Einzelfahrten in Anspruch nehmen, wobei jeweils eine Begleitperson oder ein Assistenzhund unentgeltlich
mitbefördert werden. Tickets zum Sparpreis können direkt beim Buslenker gekauft werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine für 2 Jahre befristete personalisierte Kundenkarte mit entsprechender Berechtigung und beliebigem Guthaben zu erwerben und die gewünschten Fahrten dann am Entwerter abzubuchen.
Für Kindergartenkinder (städtischer und privater Kindergarten) bzw. Vorschul- und Sonderschulkinder mit Hauptwohnsitz in Klagenfurt kann eine auf den Namen des Kindes ausgestellte personalisierte Kundenkarte erworben werden. Diese berechtigt zur Fahrt zwischen dem Wohnsitz des Kindes und dem Kindergarten bzw. der Vor- und Sonderschule. Die Karte gilt ein Jahr, beginnend jeweils am 1. September und berechtigt dieses Kind zur Mitnahme einer Begleitperson, dies jedoch nur an Tagen, an denen Kindergärten geöffnet sind bzw. an Schultagen bei Vor- und Sonderschulen. Fallen die Voraussetzungen für den Erhalt dieser Karte innerhalb dieses Jahres weg, so ist diese der KMG innerhalb von zwei Wochen zu retournieren.
Werden in den Bussen der KMG unentgeltlich befördert.