Energie Klagenfurt erstattet rückwirkend Netzzutrittsentgelte für Erzeugungsanlagen
Der Oberste Gerichtshof hat in einem Urteil entschieden, dass beim Anschluss von erneuerbaren Erzeugungsanlagen, wie beispielsweise einer PV-Anlage, nur dann ein Netzzutrittsentgelt zu entrichten ist, wenn im Zusammenhang mit der Herstellung des Anschlusses ein unmittelbarer Aufwand beim Netzbetreiber entsteht.
Im Sinne ihrer Kundenorientierung wird die Energie Klagenfurt dieses Urteil umsetzen und die entsprechenden Netzentgelte an die betroffenen Kunden rückerstatten. Die Vorbereitungen dafür sind bereits im Gange. Die Energie Klagenfurt rechnet damit, dass die Rückzahlungen noch in diesem Jahr beginnen können.
Wichtig: Eine gesonderte Kontaktaufnahme mit dem Netzbetreiber ist für die Erstattung nicht erforderlich. Sie werden in den kommenden Wochen über die weitere Vorgehensweise informiert.
Photovoltaikanlagen im Netz der Energie Klagenfurt
Du planst die Errichtung einer alternativen Energieerzeugungsanlage, die mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden sein wird oder die Installation eines Batteriespeichers? Als dein zuständiger Netzbetreiber möchten wir dir alle erforderlichen Informationen dazu geben.
Du kannst deinen Antrag ganz einfach über unser Antragsportal einreichen!
So meldest du deine Erzeugungsanlage bei uns an:
- Melde dich mit deinen stw.at Zugangsdaten im Antragsportal an.
- Stelle dort ganz einfach den Antrag für deine Erzeugungsanlage, egal ob es sich um eine Kleinsterzeugungsanlage (Balkonkraftwerk), Photovoltaikanlagen oder sonstige Erzeugungsanlagen handelt.
- Ist dein Antrag bei uns eingelangt, prüfen wir diesen. Den Status deines Antrags kannst du online verfolgen.
- Hast du eine Photovoltaikanlage eingereicht, bekommst du ein Angebot von uns. Das Angebot kannst du ganz einfach online bei deinem Antrag annehmen.
- Danach brauchst du nur noch die Fertigstellungsmeldung und das Inbetriebnahmeprotokoll hochzuladen.
- Sobald wir alle notwendigen Dokumente erhalten haben, leiten wir so rasch wie möglich abschließende Schritte ein.
- Danach wird dir der Netzzugangsvertrag zugeschickt und du darfst deine Anlage einschalten*.
- Ab diesem Zeitpunkt ist die Einlieferung im Verrechnungssystem aktiv.
Wir leiten dich Schritt für Schritt durch das gesamte Antragsverfahren.
Alle weiteren Informationen findest du weiter unten in den FAQs
Zum Antragsportal
Informationen zu freien Einspeisekapazitäten
Als Netzbetreiber sind wir Gemäß ElWOG 2010 §20 dazu verpflichtet, die bereits gebuchten und noch verfügbaren Einspeisekapazitäten (Einspeisemöglichkeiten) in deinem Netzgebiet zu veröffentlichen.
Die aktuellen Netzanschlusskapazitäten findest du online unter:
https://www.ebutilities.at/verfuegbare-netzanschlusskapazitaeten
Zu welchem Netzgebiet du gehörst, zeigt dir diese Karte.
FAQs zum Antrag und den Photovoltaikanlagen
Eine Kleinsterzeugungsanlage (Balkonkraftwerk) muss beim Netzbetreiber lediglich gemeldet werden. Für Anlagen mit einer Engpassleistung größer 0,8 kW muss ein Antrag gestellt werden. Beides kannst du in unserem Antrags-Portal machen.
Den Antrag kann nur vom Kunden gestellt werden. Du kannst im Portal deinen Elektrofachbetrieb bevollmächtigen, damit wir diesen auch Auskunft über deinen Antrag geben können.
Du wirst in unserem PV Portal durch alle notwendigen Schritte durchgeführt. Sollten dennoch Fragen auftauchen, melde dich bitte unter hausanschluss@stw.at
Du erhältst die Zählpunktnummer deiner Anlage sobald wir deinen Antrag geprüft haben. Bitte beachte, dass die Vergabe einer Zählpunktnummer nicht mit einer fixen Netzzusage der beantragten Einspeiseleistung gleichzusetzen ist. Die technisch mögliche Anschlussleistung kann erst nach einer detaillierten Netzbeurteilung im Zuge der Angebotslegung fixiert werden.
Du kannst eine beliebige Modulleistung (kWp) installieren. Mit deinem Antrag gibst du bekannt, welche Leistung (kW) du maximal in unser Netz einspeisen möchtest. Wir prüfen die Netzsituation und übermitteln dir ein Angebot, in dem dir die von uns genehmigte netzwirksame Einspeiseleistung (kW) bekannt gegeben wird. Unabhängig davon, wie viel Modulleistung (kWp) du installiert hast, muss durch dich oder dein Elektrofachunternehmen jederzeit gewährleistet werden, dass die netzwirksame Einspeiseleistung (kW) nicht überschritten wird.
Ja, du musst deinen Batteriespeicher beim Netzbetreiber melden. Möchtest du ausschließlich einen Batteriespeicher melden, machst du dies bitte mittels Ausführungsantrag. Du kannst einen Batteriespeicher gleichzeitig mit deinem PV-Antrag in unserem Antragsportal melden.
Eine Kleinsterzeugungsanlage kannst du in Betrieb nehmen, sobald du den Antrag im PV-Portal abgeschickt hast und wir alle Daten geprüft haben. Du bekommst dann von uns eine Bestätigungsmail zugesandt.
Bei einer größeren Anlage sind ein paar mehr Schritte zu erledigen. Nachdem du den Antrag im Portal gestellt hast und wir alle Daten geprüft haben, bekommst du von uns ein Angebot. Nachdem du dieses bestätigt hast, kannst du deine finalen Dokumente hochladen. Nach einer finalen Bestätigung kannst du dann die Anlage in Betrieb nehmen. Unser PV-Portal führt dich Schritt für Schritt durch alle Schritte.
Nachdem du deine finalen Dokumente hochgeladen und wir diese geprüft haben, wird von uns die Freigabe zur Inbetriebnahme erteilt. Du bekommst von uns dann einen Netzzugangsvertrag und kannst deine Energieerzeugungsanlage in Betrieb nehmen und an unser Strom-Netz anschließen. Ab diesem Zeitpunkt wird deine eingespeiste Energie abgerechnet.
Alle notwendigen Unterlagen für die Fertigstellung deiner PV-Anlage findest du unter pv.stw.at sobald wir deinen Antrag überprüft haben. Du kannst die Dokumente zusätzlich hier auf der Webseite downloaden.
Bei einer Überschussanlage benötigst du keinen eigenen Zähler. Für Volleinspeiseanlagen benötigst du einen eigenen Zähler.
Wenn du noch einen mechanischen Zähler (Ferraris) hast wird dieser schnellstmöglich von unseren Zählermonteuren getauscht. Hast du bereits einen SmartMeter wird bei diesem lediglich der zweite Messkanal freigeschaltet.
Noch vor der Inbetriebnahme musst du einen Vertrag mit einem Energieabnehmer abschließen, damit du diese dann einspeisen kannst.
Gemäß der geltenden der Rechtsvorschrift für Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018, in der jeweils gültigen Fassung sind den Netzbetreiber die mit dem Zählertausch verbundenen Aufwendungen pauschaliert zu vergüten. Dies beinhaltet auch die Abholung des Zählergerätes selbst, da der Verteilnetzbetreiber mit der Abholung und der durch den Tausch ausgelösten Verwaltung Aufwendungen zu betreiben hat.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20010107&FassungVom=2024-01-01
Dies ist im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010, in der jeweils gültigen Fassung unter § 54 Netzzutrittsentgelt geregelt.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007045
Deine Energiedaten findest du alle in deinem Kundenportal unter: https://kundenportal.stw.at
*Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass eine Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage ohne Freigabe durch den Verteilernetzbetreiber Energie Klagenfurt GmbH (EKG) rechtswidrig ist. Die Freigabe zur Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage wird erst nach Vorlage und Überprüfung aller notwendigen Unterlagen durch die EKG erteilt und mit dem Netzzugangsvertrag vertraglich festgelegt.