GEMEINSCHAFTLICHE ERZEUGUNGSANLAGEN (GEA)
Mit § 16a ElWOG 2010 besteht die Möglichkeit, in Mehrfamilienhäusern gemeinschaftliche erneuerbare Energieerzeugungsanlagen zu bauen und über eine Gruppe teilnehmender Endverbraucher unabhängig von der wohnrechtlichen Situation nutzen zu können.
Diese gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen bestehen zusätzlich zur Energieversorgung über das öffentliche Verteilernetz. Eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage wird als Überschussanlage mit einem eigenen Zählpunkt betrieben, die die Einspeisung von erzeugten und nicht verbrauchten Überschüssen in das öffentliche Netz ermöglicht. Jeder Netzbenutzer behält dazu nach wie vor seine eigene Verbrauchsmessung, dessen Abrechnung dazu über die Saldierung der Messwerte mit seinem zugeordneten ideellen Anteil erfolgt.
Voraussetzung für die Anwendbarkeit ist, dass die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage an die Hauptleitung des Objekts angeschlossen wird, über die auch die teilnehmenden Berechtigten angeschlossen sind.
Alle Teilnehmer und die Photovoltaikanlage sind an einer gemeinsamen Hauptleitung angeschlossen
Prinzip der Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen
Bei einer GEA wird die Energie einer Erzeugungsanlage rechnerisch auf mehrere Verbrauchsanlagen aufgeteilt.
Voraussetzungen sind, dass alle teilnehmenden Anlagen:
- an einer im gemeinsamen Eigentum befindlichen Hauptleitung angeschlossen sind, in Betrieb sind,
- einen gültigen Netznutzungsvertrag haben und
- entweder mit einem Smart Meter oder bei Bedarf mit einem Lastprofilzähler ausgestattet sind.
Aufteilung der erzeugten Energie auf die Teilnehmer
Es gibt zwei Aufteilungsvarianten, die sich wie folgt unterscheiden:
Dynamische Aufteilung
- Bei der dynamischen Aufteilung erfolgt viertelstündlich eine variable Zuordnung der erzeugten Energie nach dem jeweiligen tatsächlichen Verbrauch der Teilnehmer vorgenommen. Anlagen mit höherem Verbrauch erhalten mehr zugerechnete Erzeugung. Die dynamische Aufteilung ist aufgrund der gewissermaßen optimierten Aufteilung des erzeugten Stroms im Allgemeinen wirtschaftlicher.
Statische Aufteilung
- Bei der statischen Aufteilung erfolgt viertelstündlich nach einem fixen, zwischen den teilnehmenden Berechtigten vertraglich vereinbarten Prozentsatz die Zuordnung der erzeugten Energie. Die statische Aufteilung ist für Teilnehmer oftmals verständlicher und nachvollziehbarer.