Bürgerenergiegemeinschaften (BEG)
Mit den §§16b sowie 16d und 16e ElWOG 2010 besteht die Möglichkeit, an Bürgerenergiegemeinschaften im Sinne der genannten Bestimmungen teilzunehmen. In Bürgerenergiegemeinschaften können mehrere Teilnehmer gemeinsam Strom erzeugen über ganz Österreich hinweg verbrauchen, speichern oder verkaufen.
BEG sind dabei nicht auf erneuerbare Quellen beschränkt. Erhalten aber auch keine reduzierten Netzentgelte und es entfallen auch keine Steuern und Abgaben.
Diese Bürgerenergiegemeinschaften bestehen zusätzlich zur Energieversorgung über das öffentliche Verteilernetz. Jeder Netzbenutzer behält dazu nach wie vor seine eigene Verbrauchsmessung, dessen Abrechnung dazu über die Saldierung der Messwerte mit seinem zugeordneten ideellen Anteil erfolgt.
Für Bürgerenergiegemeinschaften ist es erforderlich, eine eigene Rechtsperson zu gründen. Dabei sind unterschiedliche Rechtsformen wie Vereine, Genossenschaften oder GmbHs denkbar. Teilnehmen können an EEG sowohl Privatpersonen, als auch Gemeinden, lokale Behörden oder Unternehmen. Die Kontrolle innerhalb der BEG muss aber Privatpersonen, Gemeinden, lokalen Behörden und kleinen Unternehmen ausgeübt werden.
Vorteile von Bürgerenergiegemeinschaften
Die Vereinbarung des Preises für Energie innerhalb der Energiegemeinschaft ist Sache der Energiegemeinschaft. Dadurch können Teilnehmer durch den Verkauf oder den Bezug von Energie profitieren. In Bürgerenergiegemeinschaften erhalten die Teilnehmer jedoch keine reduzierten Netzentgelte und es entfallen auch keine Steuern und Abgaben. Es sind die normalen Netzentgelte, Steuern und Abgaben zu zahlen.
Bürgerenergiegemeinschaft: Die Teilnehmer sind über die Konzessionsgebiete mehrerer Netzbetreiber verbunden
Aufteilung der erzeugten Energie auf die Teilnehmer
Es gibt zwei Aufteilungsvarianten, die sich wie folgt unterscheiden:
- Dynamische Aufteilung
Bei der dynamischen Aufteilung erfolgt viertelstündlich eine variable Zuordnung der erzeugten Energie nach dem jeweiligen tatsächlichen Verbrauch der Teilnehmer vorgenommen. Anlagen mit höherem Verbrauch erhalten mehr zugerechnete Erzeugung. Die dynamische Aufteilung ist aufgrund der gewissermaßen optimierten Aufteilung des erzeugten Stroms im Allgemeinen wirtschaftlicher. - Statische Aufteilung
Bei der statischen Aufteilung erfolgt viertelstündlich nach einem fixen, zwischen den teilnehmenden Berechtigten vertraglich vereinbarten Prozentsatz die Zuordnung der erzeugten Energie. Die statische Aufteilung ist für Teilnehmer oftmals verständlicher und nachvollziehbarer.