Energie Klagenfurt erstattet rückwirkend Netzzutrittsentgelte für Erzeugungsanlagen
Der Oberste Gerichtshof hat in einem Urteil entschieden, dass beim Anschluss von erneuerbaren Erzeugungsanlagen, wie beispielsweise einer PV-Anlage, nur dann ein Netzzutrittsentgelt zu entrichten ist, wenn im Zusammenhang mit der Herstellung des Anschlusses ein unmittelbarer Aufwand beim Netzbetreiber entsteht.
Im Sinne ihrer Kundenorientierung wird die Energie Klagenfurt dieses Urteil umsetzen und die entsprechenden Netzentgelte an die betroffenen Kunden rückerstatten. Die Vorbereitungen dafür sind bereits im Gange. Die Energie Klagenfurt rechnet damit, dass die Rückzahlungen noch in diesem Jahr beginnen können.
Wichtig: Eine gesonderte Kontaktaufnahme mit dem Netzbetreiber ist für die Erstattung nicht erforderlich. Sie werden in den kommenden Wochen über die weitere Vorgehensweise informiert.
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Das Netznutzungsentgelt deckt die Kosten des Netzbetreibers für die Errichtung, den Ausbau, die Instandhaltung und den Betrieb des Netzsystems.
Das Netzverlustentgelt dient zur Deckung der Kosten auftretender Netzverluste aufgrund physikalischer Begebenheiten bei der Übertragung und Verteilung der elektrischen Energie von den Stromerzeugungsanlagen bis zum Endverbraucher.
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