Aktuelle Regelungen in den Klagenfurter Bädern
„3G-Regelung“ in den Strandbädern Klagenfurt, Loretto und Maiernigg
Mit der Öffnung der Strandbäder am 19. Mai 2021 gelten auch die damit verbundenen Covid-Bestimmungen für seitens der Bundesregierung. Diese geben die Einhaltung der so genannten 3G-Regelung vor, d.h. alle Badegäste benötigen einen Nachweis, dass sie geimpft, genesen und/oder negativ getestet sind. Dieser Nachweis ist beim Badebesuch mitzuführen und wird im Eingangsbereich kontrolliert.
Als Service wird vor dem Strandbad eine Testeinrichtung in den nächsten Tagen bereitgestellt werden.
Hallenbad Klagenfurt bleibt bis zum Ende der Sommersaison nur für den Spitzensport geöffnet
Aufgrund der aktuellen Covid-19-Auflagen und der damit einhergehenden Regulierung der Besucherzahlen für Freizeiteinrichtungen im Indoor-Bereich, ist ein Öffnen des Hallenbades und des Saunabereiches für den Normalbetrieb leider nicht möglich. Da aufgrund der Covid-Regeln nur eine bestimmte Anzahl an Schwimmern in die Halle darf, ist das Schwimmtraining nur noch eingeschränkt für Kaderathleten, definierte Spitzensportler und Vereine noch bis 18. Juni möglich. Danach schließt das Hallenbad, um die notwendigen Revisions- und Instandhaltungsmaßnahmen bis zur Öffnung im Herbst durchführen zu können.
Fitnesscenter Vithalia für alle Sportbegeisterten wieder geöffnet
Das Fitnesscenter Vithalia hat seit 19. Mai wieder geöffnet. Voraussetzungen für ein Training sind die Erfüllung der Hygiene-Maßnahmen, die von der Bundesregierung bestimmt wurden, wie in etwa eine FFP2-Maskenpflicht beim Betreten des Fitnesscenters und in der Garderobe, den erforderlichen Nachweis (geimpft, getestet, genesen), Registrierungspflicht sowie eine 2-Meter Abstandsregel zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben. Während der Sportausübung kann die Maske abgenommen werden.